AGB

Allgemeine geschäftsbedingungen
Allgemeine Liefer-, Verkaufs-, und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines

Durch Auftragserteilung werden nachstehende Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt, wenn nicht ein anderes schriftlich vereinbart ist. Sie gelten für die gesamte zukünftige Geschäftsverbindung. Jedoch behalten wir uns Abänderungen bei künftigen Geschäften ausdrücklich vor. Einkaufbedingungen des Käufers, die von unseren Liefer-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichen, haben keine Gültigkeit, auch wenn ihre Annahme von uns nicht ausdrücklich abgelehnt wird. Jeder Käufer unterwirft sich den Vorschriften des HGB für Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten.

 

2. Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Vereinbarungen mit Beauftragten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Bei Annahme von Aufträgen wird Kreditwürdigkeit vorausgesetzt. Sie ist Geschäftsgrundlage. Umstände, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, berechtigen uns, angenommenen Aufträge zu stornieren.

3. Datenspeicherung

Der Verkäufer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern.

 

4. Lieferung und Gefahrenübergang

Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Nichteinhaltung von Lieferungsterminen und Lieferfristen durch den Verkäufer berechtigt den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechter erst, wenn er dem Verkäufer eine angemessene, mindestens 14 Tage betragende Nachfrist gesetzt hat. Bei Ware, die erst aus dem Ausland bezogen werden muss. ist der Verkäufer für solche Verzögerungen in der Ablieferung nicht verantwortlich, die er nicht zu vertreten hat. Unvorhersehbare, unabwendbare, außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Fall der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über den Eintritt unterrichten.

 

5.Zahlungsbedingungen

Die Waren sind bei Empfang bar und ohne Abzug zu bezahlen, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. BeiHereinnahmen von Schecks und Wechseln behalten wir uns vor, die Papiere zurückzugeben.Bei Scheck- und Wechselprotest werden alle noch offenstehenden Rechnungen sofort fällig, einschließlich solcher, für die Zahlungstermine vereinbart sind oder für die Wechsel im Umlauf sind. Wechselverbindlichkeiten sind sofort in bar abzudecken, ohne dass die Zahlungsverpflichtung von der Rückgabe des Zahlungsmittels abhängig gemacht werden kann.Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur direkt an die Firma geleistet werden.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehender Forderungen unser Eigentum. Ein Eigentumserwerb des Käufers gemäß § 950 BGB im Falle der Be-und Verarbeitung unserer Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Die verarbeitete Ware dient in voller Höhe zur Sicherung der im vorstehenden Absatz genannten Forderungen. Soweit Waren anderer Zulieferer mitverarbeitet werden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache in der Höhe, die quotenmäßig dem Wert unserer vereinbarten Ware entspricht. Die Forderungen des Käufers aus Weiterveräußerung im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs werden bereits jetzt mit allen Rechten in voller Höhe an uns abgetreten und zwar unabhängig, ob unsere Vorbehaltsware ohne oder nach Be- bzw. Verarbeitung weitergeliefert wird und ob unsere Vorbehaltsware mit Ware dritter Zulieferanten verarbeitet ist. Bei Kreditgefährdung des Käufers, Zahlungseinstellung pp. ist dieser verpflichtet, die Vorbehaltsware für jeden Dritten deutlich als unser Eigentum kenntlich zu machen. Er hat uns über noch vorhandene Vorbehaltsware und über Forderungen aus Weitergabe unserer Vorbehaltsware unbeschränkte Auskunft zu geben. Wir sind berechtigt, beim Käufer Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen. Wir sind berechtigt in diesem Falle, die Ware wieder an uns zu nehmen und auf Kosten des Käufers zurückzuholen.
Der Käufer trägt die Gefahr für die gelieferte Ware. Er ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Feuer pp- zu versichern. Er tritt den Anspruch für die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises, der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware. Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist ausgeschlossen. Von Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte durch Pfändung oder ähnlicher Maßnahmen hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer trägt sämtliche Kosten einer gerichtlichen oder vorgerichtlichen Intervention. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20% so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

 

7. Mängelrügen

Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Verarbeitung oder Weiterverkauf schriftlich in genauer Angabe der behaupteten Mängel erfolgen. Sie haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Der Käufer ist vor de Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware verpflichtet, diese auf ihre Eignung für ihren Verwendungszweck zu prüfen.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bocholt. Ist der Käufer Vollkaufmann gilt der Gerichtsstand Bocholt auch für Streitigkeiten aus Scheck- und Wechselsachen. Sind oder werden einzelne Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

FisserGmbH, Bocholt